3. Normen- und Rechtslage — was Planer, Auftraggeber und Hersteller beachten müssen
Europäische Normen als Basis: Die Verwendung von Zuschlagstoffen in Beton ist in der Norm EN 12620 (Gesteinskörnungen für Beton) geregelt; für Asphalt gilt u. a. EN 13043 (Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen). Diese Normen legen Prüf- und Klassifikationsanforderungen fest, die für Qualitätssicherung und Eignungsnachweise zentral sind.
EU-Bauprodukteverordnung / CE-Kennzeichnung: Wenn ein Zuschlagstoff durch harmonisierte Normen abgedeckt ist, kann/muss der Hersteller eine Leistungserklärung (DoP) erstellen und CE-Kennzeichnung nutzen; das schafft Transparenz über Leistungsmerkmale und erleichtert den innergemeinschaftlichen Handel. Für Aggregate sind entsprechende Verfahren (inkl. Werkserklärung/FPC) etabliert.
Nationale technische Regelwerke: In Deutschland ergänzen Vorgaben wie die ZTV Asphalt-StB, TL Gestein-StB und bauaufsichtliche Festlegungen die Normenpraxis und konkretisieren Anforderungen an Verwendung (z. B. Einsatz in Asphalttragschichten, Anforderungen an Feinanteil, Abrieb etc.). Diese Regelwerke sind praktisch entscheidend für die Zulassung im Straßenbau.
MWE Teil 3/5 | Warum HKS (Hartkalkstein) 0/45 aus Dolomit so gefragt ist — Technik, Anwendungen und rechtlicher Rahmen
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